Informationen nach dem EU Data Act

Mit der Verordnung (EU) 2023/2854 – dem sogenannten Data Act – gelten in der EU seit dem 12. September 2025 einheitliche Regeln dafür, wer auf die Daten zugreifen darf, die durch „vernetzte Produkte“ und damit verbundene Dienste erzeugt werden. Auf dieser Seite erklären wir, was das für dich als Kundin oder Kunde von Cleargrade bedeutet. Klappe die einzelnen Themen unten auf, um mehr zu erfahren.

Worum geht es?

Vernetzte Produkte sind Geräte, die über Sensoren Daten zu ihrer Nutzung, Leistung oder Umgebung erfassen und übermitteln können – zum Beispiel über WLAN, Bluetooth, Mobilfunk oder eine App. Der Data Act soll dir den Zugang zu diesen Daten erleichtern und es dir ermöglichen, sie auf Wunsch auch an Dritte weitergeben zu lassen.

Unsere Rolle als Händler

Cleargrade verkauft aufbereitete und gebrauchte Geräte als Händler. Wir sind weder Hersteller dieser Geräte noch Anbieter der zugehörigen Software-Dienste (etwa Hersteller-Apps oder Cloud-Dienste) und wir sind nicht „Dateninhaber“ im Sinne des Data Act. Welche Daten ein Gerät erzeugt und auf welchem Weg du darauf zugreifst, legt der jeweilige Hersteller beziehungsweise Diensteanbieter fest. An ihn richten sich die zentralen Pflichten des Data Act.

Welche Geräte sind betroffen?

Ob ein bestimmtes Gerät als vernetztes Produkt gilt, hängt von seiner Funktionsweise ab:

  • Smartwatches und Fitness-Tracker gelten in der Regel als vernetzte Produkte, da sie über Sensoren Nutzungsdaten erfassen und übermitteln.
  • Spielkonsolen und VR-Brillen erzeugen ebenfalls Nutzungs- und teils Sensordaten und werden überwiegend als vernetzte Produkte angesehen.
  • Bei Smartphones und Tablets ist die rechtliche Einordnung derzeit noch nicht abschließend geklärt.

Wie komme ich an meine Gerätedaten?

Welche Daten ein Gerät erzeugt, ob laufend oder in Echtzeit, ob und wo sie gespeichert werden und wie du darauf zugreifen, sie abrufen oder löschen kannst, bestimmt der jeweilige Hersteller. In der Regel erreichst du diese Daten über die Einstellungen des Geräts, dein Konto beim Hersteller oder die zugehörige App. Die Kontaktdaten der Hersteller haben wir für dich auf der Seite GPSR-Informationen zusammengestellt – wende dich für den Datenzugang bitte direkt an den jeweiligen Hersteller.

Verbundene Dienste

Gehört zu einem Gerät ein verbundener Dienst (zum Beispiel eine Hersteller-App oder ein Cloud-Dienst), ist dafür der jeweilige Anbieter verantwortlich. Informationen zur Datenerhebung, zur Identität und zu den Kontaktdaten des Anbieters sowie zu deinem Beschwerderecht bei der zuständigen Behörde stellt der jeweilige Hersteller beziehungsweise Diensteanbieter bereit.

Gebrauchte und aufbereitete Geräte

Weitergehende technische Pflichten des Data Act – etwa Geräte so zu gestalten, dass Daten standardmäßig leicht zugänglich sind – gelten erst für Geräte, die nach dem 12. September 2026 erstmals in der EU verkauft werden, und richten sich an die Hersteller. Bei gebrauchten Geräten können die tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten daher abweichen; maßgeblich sind die Angaben und Funktionen des jeweiligen Herstellers.

Fragen?

Bei Fragen zu dieser Seite erreichst du uns unter [email protected]. Anliegen, die den technischen Zugang zu Gerätedaten betreffen, kann allerdings nur der jeweilige Hersteller beziehungsweise Diensteanbieter bearbeiten.